
22. Gemeindenachrichten vom 22.05.2025
Traktanden der Gemeindeversammlungen vom 27. Juni 2025
Der Gemeinderat hat die Traktandenliste für die kommende Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung vom Freitag, 27. Juni 2025 festgelegt und lädt Sie zur Teilnahme und zum anschliessenden Apéro ein. Die Ortsbürgergemeindeversammlung startet um 19:30 Uhr und die Einwohnergemeindeversammlung findet im Anschluss um 20:00 Uhr statt.
Ortsbürgergemeinde
- Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 29. November 2024
- Entgegennahme des Rechenschaftsberichts 2024
- Jahresrechnung 2024
- Abgabe im Baurecht für das Grundwasserpumpwerk Ägerte
- Verschiedenes
Einwohnergemeinde
- Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 29. November 2024
- Entgegennahme des Rechenschaftsberichts 2024
- Jahresrechnung 2024
- Kreditabrechnung Transportleitung Blaienweg
- Verpflichtungskredit Ausbau Wasserversorgung Sisslerfeld und Genehmigung Vertrag über die gemeinsame Nutzung von Anlagen und Leitungen für die Trinkwasserversorgungen Eiken, Sisseln und Stein
- Verpflichtungskredit Ersatz Kommunalfahrzeug
- Reglement über den Ausgleich von Planungsvorteilen
- Entschädigung Gemeinderat Amtsperiode 2026 – 2029
- Einbürgerungen: Paolo Marchi und Cinzia Brandizi mit den Töchtern Rebecca und Ilaria
- Verschiedenes
Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029, Wahltermine, Anmeldeverfahren
Am 28. September 2025 finden in der Gemeinde Eiken die Gesamterneuerungswahlen sämtlicher Behörden und Kommissionen für die Amtsperiode 2026/2029 statt. Zu wählen sind die
- Mitglieder des Gemeinderates, Gemeindeammann und Vizeammann
- Mitglieder der Finanzkommission
- Mitglieder der Steuerkommission
- Ersatzmitglied der Steuerkommission
- Stimmenzähler
- Stimmenzähler-Ersatzmitglieder
Wahlvorschläge sind gemäss § 29 a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21 b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Eiken zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei, Hauptstrasse 73b, 5074 Eiken, bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d.h. bis am Freitag, 15. August 2025, 12.00 Uhr, einzureichen. Da an diesem Tag die Verwaltung wegen des Feiertages Mariä Himmelfahrt geschlossen ist, hat das Departement Volkswirtschaft und Inneres die Frist auf den Montag, 18. August 2025, 12.00 Uhr festgelegt.
Die erforderlichen Formulare können bei der Gemeindekanzlei Eiken bezogen oder unter www.eiken.ch/aktuellesinformationen heruntergeladen werden. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im ersten Wahlgang jede in der Gemeinde wahlfähige Person als Kandidat/in gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Die Wahl des Gemeindeammanns und Vizeammanns findet gleichzeitig mit der Gemeinderatswahl statt. Als Gemeindeammann oder Vizeammann kann nur gültige Stimmen erhalten, wer gleichzeitig auch als Gemeinderat gewählt wird (§ 27a Abs. 2 GPR). Werden in die Kommissionen bis am Montag 18. August 2025, 12.00 Uhr, weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, wird mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der neue Vorschläge unterbreitet werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR). Beim Gemeinderat, Gemeindeammann und Vizeammann sind im ersten Wahlgang stille Wahlen nicht möglich. Es ist in jedem Fall eine Urnenwahl durchzuführen. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 30. November 2025 statt.
Wahlbüro
Reservekraftwerke Sisslerfeld in Eiken
Der Gemeinderat begrüsst den Bau der beiden geplanten Reservekraftwerke in Eiken. Die Kraftwerke leisten einen Beitrag zur Versorgungssicherheit der Schweiz in kritischen Versorgungssituationen. Die Reservekraftwerke verwenden CO2-neutrales hydriertes Pflanzenöl, das aus Abfallstoffen gewonnen wird. Die Lage im Sisslerfeld mit Bahninfrastruktur, Tanklager sowie Sicherheitsstrukturen bietet viele Vorteile. Der Gemeinderat Eiken wurde frühzeitig über die Vorhaben informiert. Nach dem positiven Entscheid des Bundes ist nun das Planungs- und Bewilligungsverfahren zu durchlaufen, das in allen Teilen vorbehalten bleibt. Die bestehende Bau- und Nutzungsordnung ist dahingehend anzupassen, dass eine Ansiedlung der Reservekraftwerke grundsätzlich zonenkonform wird. Dazu wird unter anderem ein Gemeindeversammlungsbeschluss notwendig sein. Die Gemeinde Eiken als Standortgemeinde kann gestützt auf das kantonale Energiegesetz durch die Betreiber finanziell entschädigt werden.
Gemeinderat Eiken
Seniorenkaffi
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass am Montag, 26. Mai 2025, das beliebte Seniorenkaffi im Pfarreizentrum Eiken wieder stattfindet. Wir laden Sie herzlich ein, ab 14.00 Uhr daran teilzunehmen. Wir freuen uns auf weitere gemütliche Stunden mit Ihnen.
Das Seniorenkaffi-Team
Ortskampfanlage Eiken - Lärmemission
Es werden demnächst auf der Ortskampfanlage Eiken Übungen durchgeführt, bei denen es zu erhöhten Lärmemissionen kommen kann, da mit Zutrittsladungen gearbeitet wird. Die Übungen finden am Montag, 26. Mai 2025 zwischen 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr statt. Wir danken der Bevölkerung für das Verständnis.
Öffnungszeiten Verwaltung - Auffahrt
Die Gemeindeverwaltung bleibt am Donnerstag, 29. Mai 2025 und am Freitag, 30. Mai 2025 aufgrund des Feiertages Christi Himmelfahrt und der Verwaltungsbrücke geschlossen. Das Betreibungsamt hat am Freitag, 30. Mai 2025 zu den gewohnten Zeiten von 08:00 bis 11:30 Uhr und von 13:30 bis 17:00 Uhr geöffnet. Für das Bestattungsamt besteht ein Pikettdienst jeweils von 10:00 bis 11:00 Uhr. Die Pikettnummer kann unter 062 552 25 02 abgerufen werden. Sie können sich auch direkt an einen Bestatter aus der Bestatterliste auf unserer Webseite werden (geben Sie beim Suchbegriff Bestatterliste ein). Wir sind am Montag, 2. Juni 2025 wieder zu den normalen Öffnungszeiten für Sie da.
Belagsarbeiten Hohlenweg Oeschgen
Infolge Belagsarbeiten ist am 3. Juni 2025 ab 7:00 Uhr bis 4. Juni 2025, 7:00 Uhr der Hohlenweg ab Haus Nr. 40 bis und mit Einfahrt Hohlenweg Nr. 29 gesperrt. Es ist keine Durchfahrt möglich. Für die Anwohner, welche nach dem Hohlenweg Nr. 29 in Richtung Eiken liegen ist eine Zu- und Wegfahrt über die Reithalle in Eiken jederzeit möglich. Alle Anwohner, welche zwischen den Hausnummern 29 und 40 liegen, können in dieser Zeit nicht zu ihren Liegenschaften zu- und wegfahren. Diejenigen, welche in dieser Zeit das Auto benötigen, bitten wir, ihre Fahrzeuge beim Milchhüsli, an der Bachstrasse oder beim Friedhof zu parkieren. Bei weiteren Fragen gibt Ihnen die J. Rebmann AG, Dieter Ackermann 062 / 874 14 43, gerne Auskunft.
Zählung der leerstehenden Wohnungen per 1. Juni 2025
Das Bundesamt für Statistik beauftragt die Gemeinden und Kantone jährlich mit einer Zählung der leerstehenden Wohnungen per 1. Juni. Die Zählung dient dazu, die Situation auf dem Wohnungs-und Liegenschaftsmarkt aufzuzeigen. Sie ist ein wichtiger Indikator der Konjunkturlage. Die Liegenschaftseigentümer und die Liegenschaftsverwaltungen werden gebeten, ihre Wohnungen die per 1. Juni 2025 leer stehen, aber bewohnbar wären, der Gemeindekanzlei Eiken telefonisch unter 062 552 25 00 oder per E-Mail info@eiken.ch bis am Donnerstag, 5. Juni 2025 zu melden. Besten Dank für Ihre Mithilfe.
Öffnungszeiten Verwaltung - Pfingstmontag
Die Gemeindeverwaltung und das Betreibungsamt sind am Pfingstmontag, 9. Juni 2025 geschlossen und ab Dienstag, 10. Juni 2025 wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da. Für das Bestattungsamt besteht ein Pikettdienst jeweils von 10:00 bis 11:00 Uhr. Die Pikettnummer kann unter 062 552 25 02 abgerufen werden. Sie können sich auch direkt an einen Bestatter aus der Bestatterliste auf unserer Webseite werden (geben Sie beim Suchbegriff Bestatterliste ein).
Vandalismus bei den Gemeindeanlagen Lindenboden
Am vergangenen Wochenende wurde bei der Sporthalle Lindenboden eine Scheibe in der Eingangstüre beschädigt. Solche Aktionen werden nicht toleriert und die Verursacher werden strafrechtlich verfolgt. Der Gemeinderat bittet die Bevölkerung um Mithilfe und um entsprechende Meldungen, wenn etwas beobachtet wird. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
AEW Energiebatzen: Bühne frei für engagierte Vereine im Aargau
Zum neunten Mal ruft die AEW Energie AG zur Teilnahme am beliebten Förderwettbewerb «AEW Energiebatzen» auf. Aargauer Vereine und Organisationen haben vom 2. Juni bis 14. Juli 2025 die Möglichkeit, ihre Projekte online einzureichen. Den acht bestplatzierten Projekten winken Förderbeträge zwischen 1’000 und 5’000 Franken. Die AEW unterstützt mit dem «AEW Energiebatzen» Projekte aus den Bereichen Sport, Kultur, Soziales sowie Forschung und Entwicklung, die das gesellschaftliche Leben im Kanton Aargau bereichern. Teilnahmeberechtigt sind nicht gewinnorientierte Vereine, Organisationen und Institutionen mit Sitz im Aargau.
Die Öffentlichkeit entscheidet
Nach Abschluss der Einreichungsphase, entscheidet vom 15. bis 31. Juli 2025 die Bevölkerung per Online-Voting, welche Projekte in diesem Jahr unterstützt werden. Jede Person kann während dieser Zeit einmal täglich für ihr Lieblingsprojekt abstimmen. Das Engagement der Gemeinschaft ist dabei entscheidend – nicht die Grösse oder Bekanntheit des Vereins.
Zweite Chance für alle
Auch Projekte, die in der Vergangenheit keine Förderung erhalten haben, dürfen erneut eingereicht werden. Ebenso sind neue Ideen herzlich willkommen. Erfahrungsgemäss haben bereits ganz unterschiedliche Initiativen den Sprung unter die Top 8 geschafft – vom Tierheim über Musikveranstaltungen bis hin zu sozialen Jugend- und Sportprojekten.
Jetzt Projekt einreichen
Weitere Informationen zur Teilnahme sowie inspirierende Projekte aus den Vorjahren sind auf www.aew-energiebatzen.ch verfügbar. Die AEW freut sich auf kreative und engagierte Projekte, die den Aargau noch lebenswerter machen.
AEW Energie, Unternehmenskommunikation
Zugehörige Objekte
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20. Gemeindenachrichten vom 22.05.2025 (PDF, 175.99 kB) | Download | 0 | 20. Gemeindenachrichten vom 22.05.2025 |