Abteilung Steuern
Zuständig für:
- Führen des Steuerregisters und die notwendigen Kontrollen
- Kontrolle über die zugestellten Steuererklärungsformulare
- Behandlung der Fristerstreckungsgesuche
- Prüfung der Steuererklärungen
- Festsetzen der Steuerbeträge
- Eröffnen der Veranlagungsverfügungen und Einspracheentscheide
- Protokollführung der Steuerkommission
- Veranlassung von Grundstückschätzungen
- Grundstückgewinnsteuern
- Steuerberechnung
Öffnungszeiten
Während den Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
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