13. Gemeindenachrichten vom 28.03.2024

27. März 2024

Gemeindenachrichten vom 28. März 2024

Südspange – Erschliessungsvertrag und bilateraler Umsetzungsvertrag - Einsicht

Der Gemeinderat hat die von allen Vertragspartnern unterschriebenen Verträge erhalten. Der Erschliessungsvertrag Südspange (Teil Ost) Sisslerfeld regelt einerseits die Kantonale Nutzungsplanung und die Zusammenarbeit bei der Groberschliessung mit der Südspange von Eiken bis nach Münchwilen. Andererseits regelt er die Realisierung der Groberschliessung einschliesslich Wasserversorgung und öffentliche Entwässerung. Im bilateralen Umsetzungsvertrag regeln Kanton und Gemeinde die Einzelheiten der Aufgabenübernahme bei der Realisierung der Südspange.

Der Gemeinderat hat im Januar 2024 die Bevölkerung mit dem Informationsblatt 1/2024 über die bisherigen und aktuellen Entwicklungen bei der Erschliessung des Sisslerfelds informiert und gleichzeitig Hintergrundinformationen geliefert sowie Schlussfolgerungen gezogen. Im Informationsblatt wurden unter anderem folgende Eckpunkte genannt:

  • Die Rückzahlungsschuld wird erst fällig, wenn die Steuerträge aus der Ansiedelung von Bachem höher sind als die Aufwendungen der Gemeinde für Verzinsung, Abschreibung und Unterhalt der «Südspange», inklusive öffentliche Wasserversorgung und Entwässerung.
  • Als Zinssatz für den vom Kanton vorfinanzierten Betrag wird der SARON-Zinssatz mit einer Laufzeit von 1 Jahr vereinbart. Aufgrund des Zinsumfelds und der Rückzahlungsmodalitäten sind die damit verbundenen finanziellen Risiken als tragbar einzuschätzen.
  • Die Rückzahlungsschuld ist grundsätzlich 15 Jahre nach Vorliegen der definitiven und von der Gemeinde genehmigten Bauabrechnung zu begleichen, wobei die Rückzahlungsfrist um 5 Jahre erstreckt werden kann, wenn die Steuerträge aus den Ansiedlungen unter Berücksichtigung der Aufwendungen der Gemeinde bis zum Ablauf der regulären Frist von 15 Jahren nicht zur vollumfänglichen Rückzahlung ausgereicht haben.

Auf Basis der mit dem Kanton vereinbarten Verträge wird verhindert, dass die Realisierung der «Südspange» den Haushalt der Gemeinde mindestens in den kommenden 15 Jahren zusätzlich belasten wird. Eine Steuerfusserhöhung der Gemeinde Eiken aufgrund der Realisierung der «Südspange» ist nicht notwendig. Der finanzielle Handlungsspielraum der Gemeinde hinsichtlich anderer Investitionen bleibt damit nicht nur vollständig gewahrt, sondern sollte sich dank der zusätzlich eingehenden Quellensteuern gar erhöhen. In einer mittel- bis langfristigen Perspektive wird sich die Möglichkeit eröffnen, aufgeschobene Investitionsprojekte finanzieren zu können und im Einklang mit einem ausgeglichenen Finanzhaushalt zu prüfen, den Steuerfuss auf das Niveau von anderen Sisslerfeldgemeinden, die einen tieferen Steuerfuss aufweisen, anzunähern.

Der Gemeinderat möchte der interessierten Bevölkerung die Möglichkeit geben, die beiden Verträge im Gemeindehaus zu den ordentlichen Öffnungszeiten einzusehen. Der Erschliessungsvertrag und der bilaterale Umsetzungsvertrag liegen deshalb vom 2. bis zum 17. April 2024 auf. Für Fragen und Hinweise steht Ihnen der Gemeinderat zur Verfügung.

 

Erfreulicher Jahresabschluss 2023

Die Rechnung der Einwohnergemeinde schliesst mit einem positiven operativen Ergebnis von CHF 97'128.10 ab. Dank der Entnahme aus der Aufwertungsreserve von CHF 255'300 resultiert ein positives Gesamtergebnis (Gewinn) von CHF 352'428.10. Im Budget 2023 war ein Aufwandüberschuss (Verlust) von CHF 719'300 geplant. Somit schliesst der Jahresabschluss der Einwohnergemeinde um rund CHF 1'071'700 besser ab als geplant. Folgende Faktoren haben demzufolge zum besseren Rechnungsergebnis geführt:

Der Steuerabschluss 2023 der Gemeinde Eiken schliesst mit CHF 1'017'317.52 besser ab als budgetiert. Die Entgelte liegen mit CHF 141'285.13 über den Erwartungen (mehr Rückerstattungen von Sozialhilfe und Kinderalimente, Feuerwehrsteuern, Überschussbeteiligungen von Versicherungen, Entschädigungen aus Dienstbarkeitsverträgen). Höhere Erträge beim Transferertrag (Entschädigungen von Bund, Kanton, Gemeinden, Zweckverbände, Organisationen und Private Haushalte wie z.B. Bundesbeiträge an Sozialhilfe und Asylwesen).

Die Einwohnergemeinde verzeichnete Nettoinvestitionen von CHF 791'287.25. Die Selbstfinanzierung betrug im vergangenen Rechnungsjahr CHF 689'581.60, was zu einem Finanzierungsfehlbetrag von CHF 101'705.65 führte. Die Nettoschuld der Einwohnergemeinde ist somit per 31.12.2023 auf CHF 379'685.78 gestiegen und beträgt CHF 154.60 pro Einwohner (Vorjahr CHF 120.59). Eine Pro-Kopf-Verschuldung bis 2'500 Franken kann als tragbar eingestuft werden.

 

Einführung Geschäftsverwaltungssoftware CMI (GEVER)

Der Gemeinderat hat nach einer längeren Evaluations- und Einführungsphase eine moderne Geschäftsverwaltungssoftware eingeführt. GEVER („GEschäftsVERwaltung“) dient in der Schweiz als Sammelbegriff für die elektronische Aktenführung, insbesondere in der öffentlichen Verwaltung und gilt als eine der Grundlagen für E-Government. Die CMI-Lösungsplattform ist Marktführerin in der öffentlichen Verwaltung. Über 900 Gemeinden, 75 Städte und 18 kantonale Verwaltungen setzen auf diese Software. Diese gestattet es, Geschäfte und die dazugehörenden Dokumente, Adressen und E-Mails zu verwalten. Ein Geschäft oder Teile davon können in einem Workflow abgearbeitet werden. Im März konnte nun die erste Gemeinderatssitzung mittels der neusten Version von CMI abgewickelt werden.

 

Offene Stelle als SchwimmleiterIn bei der Primarschule Eiken

Die Primarschule Eiken hat per 1. August 2024 eine Stelle als SchwimmleiterIn (2 Lektionen pro Woche) zu besetzen. Weitere Informationen zu dieser Stelle finden Sie unter www.eiken.ch/offenestellen. Bei Fragen steht Ihnen die Schulleiterin, Sabine Kraft, unter 062 871 87 26 zur Verfügung.

 

Ergänzungswahl Ersatzmitglied Stimmenzähler

Wegen einem Wegzug fehlt bei den Mitgliedern der Stimmenzähler ein Ersatzmitglied. Gemäss
§ 3 der Gemeindeordnung bedarf die Gemeinde Eiken vier ordentlicher Stimmenzählern und zwei Ersatzmitgliedern. Damit das Gremium wieder vollständig besetzt werden kann, setzt der Gemeinderat den ersten Wahlgang auf den Sonntag, 9. Juni 2024 an.

Im ersten Wahlgang sind gemäss § 29a GPR Wahlvorschläge von 10 Stimmberechtigten zu unterzeichnen und müssen bis spätestens Donnerstag, 25. April 2024, 12.00 Uhr bei der Gemeindekanzlei Eiken eintreffen. Entsprechende Wahlformulare finden Sie auf unserer Gemeindehomepage unter «Aktuelles» und «Abstimmungen und Wahlen» oder können auf der Gemeindekanzlei bezogen werden.

 

Baugesuch, öffentliche Auflage

Folgendes Baugesuch liegt vom 2. April bis 1. Mai 2024 auf der Gemeindekanzlei Eiken öffentlich auf:

BG-Nr.                     2024-05

Bauherr:                   Nicolas und Beatrix Lehni, Rebenweg 25, 5074 Eiken

Grundeigentümer:    Nicolas und Beatrix Lehni, Rebenweg 25, 5074 Eiken

Projektverfasser:      Nicolas und Beatrix Lehni, Rebenweg 25, 5074 Eiken

Bauvorhaben:          Nachträgliches Baugesuch für einen Geräteschopf und Gartenpavillon

Zone:                        Wohnzone 2b

Ortslage:                  Rebenweg 25

Parzelle Nr.:             4809

Allfällige Einwendungen gegen die Bauvorhaben sind während der Auflagefrist mit einem Antrag und einer Begründung dem Gemeinderat einzureichen.

 

Folgende Baubewilligungen wurden erteilt

BG-Nr. 2023-37, Matijas und Andelka Calic, Gehrenstrasse 33, 5074 Eiken, Neubau Garage, Parzelle Nr. 4928

BG-Nr. 2023-42, Andrzej Szyda, Margritenweg 28, 5074 Eiken, Neubau Pavillon, Parzelle Nr. 4830

Folgende Baufreigabe wurde erteilt

BG-Nr. 2022-20, Sabrina Rinallo und Jürgen Lindemann, Ahornweg 17, 5074 Eiken, Neubau Einfamilienhaus, Parzelle Nr. 5733, Quellenweg

 

Tagesfamilien und Spielgruppen

Tagesfamilien sind melde- und aufsichtspflichtig. Wer sich allgemein anbietet, Kinder unter zwölf Jahren gegen Entgelt regelmässig tagsüber in seinem Haushalt zu betreuen, muss dies dem Gemeinderat melden. Der Gemeinderat lässt die Tagesfamilien periodisch durch eine Fachstelle überprüfen. Spielgruppen sind weder bewilligungs- noch meldepflichtig und müssen vom Gemeinderat auch nicht beaufsichtig werden.

 

Osterlauf 2024

Der Gemeinderat wünscht allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Osterlaufs 2024 einen erfolgreichen Lauf. Der Anlass findet am Samstag, 30. März 2024 in Eiken statt.

 

Gemeindeverwaltung über Ostern geschlossen

Die Büros der Gemeindeverwaltung sowie das Betreibungsamt Eiken und Münchwilen sind vom Freitag, 29. März 2024 (Karfreitag) bis und mit Ostermontag, 1. April 2024 (ganzer Tag) geschlossen. Für das Bestattungsamt besteht ein Pikettdienst jeweils von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr. Die Pikettnummer kann unter 062 552 25 00 abgerufen werden. Sie können sich auch direkt an den Bestattungsdienst Biaggi AG, Unterdorf 21, 5073 Gipf-Oberfrick (062 865 70 70) wenden. Ab Dienstag, 2. April 2024 sind alle Büros und Abteilungen wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten erreichbar und besetzt.

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