42. Gemeindenachrichten vom 17.10.2024

17. Oktober 2024

Gemeindenachrichten vom 17. Oktober 2024

Gemeinde Eiken, Verkehrsbeschränkung Tempo 60

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:

Gemeinderat Eiken

Hauptstrasse 73b

5074 Eiken

 

- Weingartenstrasse auf Parzelle 5509, ab Baugebietsgrenze (Brunnenmatt/Haufgarten) bis Gemeindegrenze Höhe Reithalle, die Temporeduktion ist durchgehend bis an die Baugebietsgrenze von Oeschgen

Höchstgeschwindigkeit 60 km/h (Signal 2.30 SSV)
in Gegenrichtung
Ende der Höchstgeschwindigkeit 60 km/h (Signal 2.53 SSV)

Einsprachen

Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 21.10.2024 bis 19.11.2024 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Verkehrsanordnung wird erst nach der Signalisation gültig.

 

Belästigung durch Rauch oder Gerüche

Dem Gemeinderat wurde durch diverse Personen mitgeteilt, dass sich im Bereich des Oberdorfs in der Dämmerung und in der Nacht an zahlreichen Abenden, sowohl im Sommer als auch jetzt im Herbst, starker Rauch mit penetrantem Geruch entwickelt – es wird vermutet, dass regelmässig irgendwo etwas illegal verbrannt wird. Wer seine Abfälle privat verbrennt, verursacht deutlich mehr Emissionen und schadet damit seinen Mitmenschen, sich selber und der Umwelt. Das Verbrennen von Abfällen im Freien (Altholz, Plastik, Papier usw.) ist verboten und strafbar. Der Gemeinderat bemüht sich dieser Sache nachzugehen und wird entsprechende Schritte einleiten, um die Verursacherin oder den Verursacher ausfindig zu machen und zur Rechenschaft zu ziehen.

Danke für die Rücksichtnahme zu Gunsten unseren Mitmenschen und der Umwelt.

 

2. Bring- und Holtag, Samstag, 26. Oktober 2024

Am Samstag, 26. Oktober 2024, von 09.00 bis 11.00 Uhr, findet der zweite Bring- und Holtag in der Trotte (Werkhof Eiken) statt. Wir bitten auswärtige Personen erst ab 10.30 Uhr teilzunehmen.

Der Gemeinderat sowie die Mitarbeitenden des Entsorgungsplatzes freuen sich auf Ihren Besuch! Allfällige Auskünfte erteilt Ihnen Werkhofleiter Valentin Rohrer (valentin.rohrer@eiken.ch). Die Gemeinde Eiken übernimmt keine Haftung für angenommene oder abgeholte Gegenstände.

 

Adventsfenster 2024

Die Tage werden langsam kürzer, die Abende länger und die spontanen Kontakte zu Nachbarn seltener. Während der Adventszeit soll unser Dorf mit Adventsfenstern verschönert werden.

Wir suchen Einwohnerinnen und Einwohner, die bereit sind, an einem bestimmten Abend in der Adventszeit ein Fenster, eine Türe oder sonst eine Stelle am oder ums Haus zu dekorieren und zu beleuchten. Das Offerieren eines Getränkes ist freiwillig. Ab Eröffnungsabend sollte die Beleuchtung bis 25. Dezember 2024 jeweils von 18.00 – 21.00 Uhr brennen. Wir hoffen, dass auch diesen Winter in unserer Gemeinde möglichst viele Adventsfenster aufleuchten. Die Adventsfenster bieten eine gute Gelegenheit, neue Kontakte zu knüpfen und bestehende zu pflegen.

Jeder Interessierte soll sich bis Anfang November 2024 bei der Kanzlei melden.

Informationen und Anmeldungen: Gemeindekanzlei Eiken, Mail: info@eiken.ch oder telefonisch unter 062 552 25 00. Anmeldefrist: 4. November 2024

 

Ortskampfanlage Eiken - Lärmemissionen

Es werden demnächst auf der Ortskampfanlage Eiken militärische Truppenübungen durchgeführt, bei denen es zu erhöhten Lärmemissionen kommen kann, da unteranderem mit Zutrittsladungen gearbeitet wird. Die Übungen finden an den nachstehenden Daten jeweils innerhalb des Zeitraumes von 08.00 bis 20.00 Uhr statt.

Donnerstag, 17.10.2024

Dienstag, 22.10.2024

Wir danken der Bevölkerung für das Verständnis.

 

 

Grossrats- und Regierungsratswahlen vom 20. Oktober 2024

Am kommenden Sonntag werden der Grosse Rat sowie der Regierungsrat gewählt. Um sicherzustellen, dass Ihre Stimmen noch rechtzeitig eintreffen, werfen Sie das Stimmcouvert in den Briefkasten der Verwaltung oder geben Sie Ihre Stimmen während den Urnenöffnungszeiten (siehe Stimmrechtsausweis) im Gemeindehaus ab.

Zugehörige Objekte

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