Das Waldhaus der Ortsbürgergemeinde Eiken liegt am Waldrand ausserhalb der Gemeinde. Es wurde 1980 erstellt und ersetzte die alte Waldhütte aus dem Jahr 1922, welche 1953 vergrössert, aber 1978 wegen grosser Baufälligkeit abgerissen wurde. Das Waldhaus wurde im Jahre 2017 komplett saniert. Erreichbar ist das Waldhaus sowohl mit dem Auto als auch zu Fuss (ca. 1/2 Stunde vom Bahnhof Eiken). Das Waldhaus bietet Platz für gut 50 Personen. Zum Bräteln und Grillieren ist im Waldhaus auf dem Aussenplatz eine Feuerstelle vorhanden. Festbankgarnituren für ungefähr 50 Personen können dazu gemietet, Holz für die Aussenfeuerstelle kann dazugekauft werden.

 

Gut zu wissen:

  • Wenn das Waldhaus vermietet ist, steht der Aussenplatz nur den Mietern zu.
  • Das Waldhaus ist rollstuhlgängig.
  • Geheizt wird das Waldhaus mittels Pelletofen.
  • Die Reservationsgebühren und Preise können dem Anhang des Waldhausreglements entnommen werden.

 

Zubehör:
Die Küche ist ausgestattet mit einem Kühlschrank (mit Gefrierfach), einem Backofen, einem Geschirrspüler sowie ausreichend Geschirr. Weiter steht ein Thermoskrug à je 1.9 Liter zur Verfügung. Filter und Trichter gehören dabei ebenfalls zur Ausstattung. Bitte beachten Sie, dass bei Bedarf eine eigene Kaffeemaschine und Wasserkocher mitgebracht werden müssen.
 

Reservationsvorgang:
Sie planen eine Feier oder dergleichen und möchten das Eiker Waldhaus gerne mieten? Bitte nehmen Sie dazu mit unserer Waldhauswartin Rosi Küng Kontakt auf. Bitte beachten Sie, dass der Belegungsplan durch Frau Küng bewirtschaftet wird.

 

Reservation:

Waldhausabwartin

Küng-Obrist Rosi
Seckenberghof 157
5074 Eiken

Tel.    062 871 52 38
Natel 079 339 17 50
Mail   seckenberg@bluewin.ch

Waldhausabwartin-Stv.

Zaugg Bettina
Bergwerkstrasse 6
5027 Herznach
Tel.    062 871  47 51
Natel 079 731 22 20

Online Reservation: deinlokal.ch

 

Dokumente

Name
Zufahrtsplan (PDF, 1.77 MB) Download 0 Zufahrtsplan
Mietvertrag (PDF, 42.02 kB) Download 1 Mietvertrag
Waldhausreglement ab 01.03.2024 (PDF, 3.05 MB) Download 2 Waldhausreglement ab 01.03.2024
Benützungsreglement Festgarnituren VVE ab 2024 (PDF, 172.75 kB) Download 3 Benützungsreglement Festgarnituren VVE ab 2024