Fundbüro

Haben Sie etwas verloren? Klicken Sie auf den Link easyfind und suchen Sie bequem von Zuhause aus oder senden Sie online eine Verlustmeldung.

Auch ohne Internet
Bürgerinnen und Bürger, die das elektronische Angebot nicht nutzen möchten oder über keinen Internetzugriff verfügen, können verlorene Gegenstände weiterhin bei der Polizei Oberes Fricktal (ROF) melden.

Polizei Oberes Fricktal 
Hauptstrasse 48
5070 Frick
Tel. 062 865 11 33
E-Mail rpofr.posten@repol.ag.ch

Finderlohn
Wenn Ihnen der verlorene Gegenstand zurückgegeben werden kann, so hat der Finder auch Anspruch auf Ersatz aller Auslagen sowie auf einen angemessenen Finderlohn. Handelt es sich beim Fundgegenstand um Diebesgut, hat der Finder keinen Anspruch auf einen Finderlohn. Bei Fund in einem bewohnten Hause oder in einem öffentlichen Gebäude wird der Hausherr, der Mieter oder die Anstalt als Finder betrachtet, hat aber keinen Finderlohn zu beanspruchen.

Auffinden eines Gegenstandes
Wenn Sie eine verlorene Sache finden, müssen Sie die Eigentümerin / den Eigentümer benachrichtigen oder, wenn Sie diese/diesen nicht kennen, den Fundgegenstand bei der Polizeistelle Oberes Fricktal (Kontakt siehe oben) oder direkt der Gemeindekanzlei Eiken zuhanden des Fundbüros abgeben. Zur Anzeige an das Fundbüro sind Sie verpflichtet, wenn der Wert der Sache offenbar 10 Franken übersteigt.
Wer eine Sache in einem bewohnten Hause oder in einer dem öffentlichen Gebrauch oder Verkehr dienenden Anstalt findet, hat sie dem Hausherrn, Mieter oder den mit der Aufsicht betrauten Personen abzuliefern.