43. Gemeindenachrichten vom 24.10.2024
Baugesuch, öffentliche Auflage
Folgendes Baugesuch liegt vom 25. Oktober bis 25. November 2024 auf der Gemeindekanzlei Eiken öffentlich auf:
BG-Nr. 2024-36
Bauherr: Westfalen Gas Schweiz GmbH, Sisslerstrasse 11, 5074 Eiken
Grundeigentümer: Westfalen Gas Schweiz GmbH, Sisslerstrasse 11, 5074 Eiken
Projektverfasser: Steck + Partner Architekten AG, Magdenerstrasse 8, 4310 Rheinfelden
Bauvorhaben: Werkserweiterung
Zone: Industriezone "Rütti / Im oberen Bord" IRB
Ortslage: Sisslerstrasse
Parzelle Nr.: 5749
Sonderbewilligung: Zustimmung Departement BVU
Allfällige Einwendungen gegen das Bauvorhaben sind während der Auflagefrist mit einem Antrag und einer Begründung dem Gemeinderat einzureichen.
Bring- und Holtag vom Samstag, 26. Oktober 2024
Am Samstag, 26. Oktober 2024, von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr findet der Bring- und Holtag in der Trotte (Werkhof Eiken) statt. Wir bitten auswärtige Personen, erst ab 10:30 Uhr teilzunehmen. Der Bring- und Holtag ist eine Gratisbörse für die Eiker Bevölkerung. Die Lebensdauer von qualitativ guten Produkten kann verlängert werden, indem Gegenstände weitergegeben werden. Durch diese Aktion erlebt manch Nützliches ein zweites Leben. Haben auch Sie Gegenstände, die Sie nicht mehr brauchen oder suchen Sie etwas? Folgende Artikel werden angenommen:
Intakte Kleinmöbel, funktionstüchtige Haushaltsgegenstände, Spielsachen, CDs, DVDs, Schallplatten, Videos, elektrische Kleingeräte, Gartengeräte - fast alles, was tragbar und nicht defekt ist! Kleider, Bücher sowie Schuhe werden nicht angenommen.
Eine Klasse der Schule Eiken führt eine kleine Kaffeestube mit Kaffee und Kuchen. Der Gemeinderat sowie die Mitarbeiter des Entsorgungsplatzes freuen sich auf Ihren Besuch! Allfällige Auskünfte erteilt Ihnen Werkhofleiter Valentin Rohrer (valentin.rohrer@eiken.ch). Die Gemeinde Eiken übernimmt keine Haftung für angenommene oder abgeholte Gegenstände.
Kehrichtabfuhr am 31. Oktober 2024 statt 1. November 2024
Die Kehrichtabfuhr vom Freitag, 1. November 2024 findet aufgrund des Feiertages Allerheiligen bereits am Donnerstag, 31. Oktober 2024 statt. Bitte stellen Sie den Kehricht am Abfuhrtag um 07:00 Uhr bereit. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Allerheiligen; 1. November 2024
Am Freitag, 1. November 2024 (Allerheiligen), bleiben die Büros der Gemeindeverwaltung geschlossen. Das Betreibungsamt Eiken-Münchwilen ist am 1. November 2024 ebenfalls geschlossen.
Bei Todesfällen bitten wir Sie, die Ansage auf dem Anrufbeantworter der Gemeinde unter 062 552 25 00 zu beachten. Ein Pikettdienst ist eingerichtet. Neu finden sie auf der Homepage der Gemeinde eine Liste der Aargauer Bestatter. Ab Montag, 4. November 2024, sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.
Offene Stelle als Leitung Tagesstrukturen 10-20%/Woche
Die Chinderinsle Eiken sucht per Januar 2025 oder nach Vereinbarung eine Leitung der Tagesstrukturen im Rahmen von ca. 10-20% pro Woche. Weitere Informationen zu dieser spannenden Stelle finden Sie unter www.eiken.ch/offenestellen.
Adventsfenster 2024
Die Tage werden langsam kürzer, die Abende länger und die spontanen Kontakte zu Nachbarn seltener. Während der Adventszeit soll unser Dorf mit Adventsfenstern verschönert werden.
Wir suchen Einwohnerinnen und Einwohner, die bereit sind, an einem bestimmten Abend in der Adventszeit ein Fenster, eine Türe oder sonst eine Stelle am oder ums Haus zu dekorieren und zu beleuchten. Das Offerieren eines Getränkes ist freiwillig. Ab Eröffnungsabend sollte die Beleuchtung bis 25. Dezember 2024 jeweils von 18.00 – 21.00 Uhr brennen. Wir hoffen, dass auch diesen Winter in unserer Gemeinde möglichst viele Adventsfenster aufleuchten. Die Adventsfenster bieten eine gute Gelegenheit, neue Kontakte zu knüpfen und bestehende zu pflegen. Jeder Interessierte soll sich bis Anfang November 2024 bei der Kanzlei melden.
Informationen und Anmeldungen: Gemeindekanzlei Eiken, Mail: info@eiken.ch oder telefonisch unter 062 552 25 00.
Anmeldefrist: 4. November 2024
Seniorenkaffi
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass ab Montag, 4. November 2024, das beliebte Seniorenkaffi im Pfarreizentrum Eiken wieder stattfindet. Wir laden Sie herzlich ein, ab 14:00 Uhr daran teilzunehmen. Für einen Fahrdienst melden Sie sich bitte bei Toni Hiltmann, Tel. 076 391 36 33. Wir freuen uns auf weitere gemütliche Stunden mit Ihnen.
Das Seniorenkaffi-Team
Voranzeige Papier- und Kartonsammlung am Mittwoch, 6. November 2024
Am Mittwoch, 6. November 2024 findet die nächste Papier- und Kartonsammlung statt. Wir bitten die Bevölkerung, das Papier und den Karton gebündelt bis am Mittwochmorgen um 07:00 Uhr bereitzustellen. Loses Papier kann jeweils beim Container beim Entsorgungsplatz Gehren entsorgt werden.
Strassenraum Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern
Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken an Gemeindestrassen werden ersucht, ihre an der Strasse stehenden Bäume und Sträucher bis zum 30. November 2024 zurückzuschneiden. Das Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern entlang von Verkehrsräumen stellt insbesondere in der Vegetationsperiode eine Daueraufgabe dar. Nur durch einen regelmässigen Rückschnitt können klar definierte Verkehrsräume mit entsprechend guten Übersichtsverhältnissen sowie die Verkehrssicherheit gewährleistet werden. Es gelten die folgenden gesetzlichen Bedingungen (§ 42 BauV, § 110 BauG):
Die lichte Höhe für auf die Strasse hinausragende Äste hat 4.50 m und über Gehwegen 2.50 m zu betragen. An Einmündungen und Strassenverzweigungen muss zudem ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 60 cm und einer solchen von 3.00 m gewährleistet sein. Verkehrssignale, Hydranten und Strassenlampen sind von überragenden Ästen frei zu schneiden.
Wir bitten Sie daher, Ihre Bäume und Sträucher vorschriftsgemäss zurückzuschneiden. Wo dieser Rückschnitt nicht innert der gesetzten Frist vorgenommen wird, kann der Werkhof die notwendigen Arbeiten auf Kosten der betreffenden Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer ausführen lassen.
Gleichstellung von Bestattungsunternehmen
Der Kanton Aargau (Departement Gesundheit und Soziales) hat, nach Beanstandungen einzelner Bestattungsunternehmen, in Zusammenarbeit mit den Spitälern und den Bestattungsunternehmen einen «Kodex der guten Zusammenarbeit» erarbeitet und abgeschlossen. Um dem Gleichbehandlungsgrundsatz gerecht zu werden, dürfen auch die Gemeinden keine Empfehlungen für Bestattungsunternehmen mehr aussprechen. Daher wurde auf der Homepage unter «Verwaltung / Reglemente / Bestattungsreglement» auch die Liste aller Bestatter im Aargau aufgeschaltet.
Wir bitten um Kenntnisnahme der Neuerung.
Zugehörige Objekte
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