45. Gemeindenachrichten vom 07.11.2024
Baugesuch, öffentliche Auflage
Folgendes Baugesuch liegt vom 8. November bis 9. Dezember 2024 auf der Gemeindekanzlei Eiken öffentlich auf:
BG-Nr. 2024-31
Bauherr: Pewag AG, Widengasse 6, 5070 Frick
Grundeigentümer: Pewag AG, Widengasse 6, 5070 Frick
Projektverfasser: Dinkel Bruno, Lilienweg 18, 5074 Eiken
Kämpf Hanspeter, Rytmättli 7, 4332 Stein
Bauvorhaben: Rückbau Gebäude-Nr. 247, Neubau MFH mit Garagen
Zone: Wohnzone 2b (W2b)
Ortslage: Eilenzweg
Parzelle Nr.: 5141
Allfällige Einwendungen gegen das Bauvorhaben sind während der Auflagefrist mit einem Antrag und einer Begründung dem Gemeinderat einzureichen.
Offene Stelle als Leitung Tagesstrukturen 10-20%/Woche
Die Chinderinsle Eiken sucht per Januar 2025 oder nach Vereinbarung eine Leitung der Tagesstrukturen im Rahmen von ca. 10-20% pro Woche. Weitere Informationen zu dieser spannenden Stelle finden Sie unter www.eiken.ch/offenestellen.
Pferdemist auf öffentlichen Strassen
Gemäss der Polizeiverordnung des Oberen Fricktals sind Reiter und Halter von Pferden verpflichtet, den anfallenden Pferdemist einzusammeln und vorschriftsgemäss zu entsorgen. Dies gilt für öffentliche Strassen, Wege und Plätze. Besten Dank für Ihre Mithilfe für ein sauberes Dorf.
Lichterumzug 2024
Am Dienstag, 12. November 2024, findet in Eiken der traditionelle Lichterumzug von Kindergarten und Unterstufe statt. Zwischen 18:00 und 18:30 Uhr ziehen die Kindergarten-kinder und die Schülerinnen und Schüler der 1. und 2. Klassen mit selbst gestalteten Laternen auf verschiedenen Wegen durch das Dorf und bringen Licht in die dunklen Gassen und Strassen. Die 1. und 2. Klassen starten um 18:00 Uhr beim Feuerwehrmagazin und marschieren via Gehrenstrasse/ Rebenweg/Dammstrasse zum Schulhaus. Die Kindergärten Blumenwiese und Regenbogen starten an der Rüttistrasse und marschieren via Friedhof/Kirchgasse/ Hauptstrasse zum Gemeindehaus. Der Kindergarten Sternenhimmel startet beim Schulhaus und marschiert via Neumattstrasse/ Unterführung Bahnhof/Rössliweg zum Gemeindehaus, wo die drei Kindergärten gemeinsam ein Lied vortragen und anschliessend via Neumattstrasse/Bahnübergang zum Schulhaus spazieren. Um ca. 18:30 Uhr endet der Umzug beim Schulhausbrunnen und die Kinder singen die gelernten Lieder vor. Der Anlass wird mit einem warmen Getränk und von den Eltern zubereitetes Gebäck abgeschlossen. Familien und Freunde der Schule werden gebeten, den Umzug vom Strassenrand aus zu verfolgen und nicht mit zu marschieren, damit der Umzug gut zur Geltung kommt.
Kindergarten und Unterstufe der Schule Eiken
Adventsfenster 2024; Nachmeldefrist
Während der Adventszeit soll unser Dorf mit Adventsfenstern verschönert werden. Nach der ersten Anmeldefrist hat es immer noch Adventsfenster zu vergeben.
Folgende Daten sind noch frei: 9. / 16. / 18. Dezember 2024.
Wir suchen Einwohnerinnen und Einwohner, die bereit sind, an einem bestimmten Abend im Advent ein Fenster, eine Türe oder sonst eine Stelle am/ums Haus zu dekorieren und zu beleuchten. Das Offerieren eines Getränkes ist freiwillig. Ab Eröffnungsabend sollte die Beleuchtung bis am 25. Dezember 2024 jeweils von 18:00 – 21:00 Uhr brennen.
Informationen und Anmeldungen bis am 13. November 2024 an: Gemeindekanzlei Eiken, Mail: info@eiken.ch.
Gemeindeversammlungen vom 29. November 2024
Die Gemeindeversammlungen der Ortsbürger- und Einwohnergemeinde finden wie bereits mitgeteilt am Freitag, 29. November 2024, statt. Um 19:30 Uhr beginnt die Versammlung der Ortsbürgerinnen und Ortsbürger und um 20:15 Uhr findet die Einwohnergemeindeversammlung statt.
Strassenraum Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern
Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken an Gemeindestrassen werden ersucht, ihre an der Strasse stehenden Bäume und Sträucher bis zum 30. November 2024 zurückzuschneiden. Das Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern entlang von Verkehrsräumen stellt insbesondere in der Vegetationsperiode eine Daueraufgabe dar. Nur durch einen regelmässigen Rückschnitt können klar definierte Verkehrsräume mit entsprechend guten Übersichtsverhältnissen sowie die Verkehrssicherheit gewährleistet werden. Es gelten die folgenden gesetzlichen Bedingungen (§ 42 BauV, § 110 BauG):
Die lichte Höhe für auf die Strasse hinausragende Äste hat 4.50 m und über Gehwegen 2.50 m zu betragen. An Einmündungen und Strassenverzweigungen muss zudem ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 60 cm und einer solchen von 3.00 m gewährleistet sein. Verkehrssignale, Hydranten und Strassenlampen sind von überragenden Ästen frei zu schneiden.
Wir bitten Sie daher, Ihre Bäume und Sträucher vorschriftsgemäss zurückzuschneiden. Wo dieser Rückschnitt nicht innert der gesetzten Frist vorgenommen wird, kann der Werkhof die notwendigen Arbeiten auf Kosten der betreffenden Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer ausführen lassen.
Zugehörige Objekte
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